Tierschutz: Darauf sollten Familien und Hundebesitzer beim Ausflug in die Natur jetzt achten

Sommerzeit ist Urlaubszeit! Doch aufgrund von Corona werden viele Reisen abgesagt und gegen Tagesausflüge in die Natur eingetauscht. Zum Schutz der Wildtiere verraten wir euch zusammen mit Jäger Finn Ankersen und Christian Erdmann vom Wildtier- und Artenschutzzentrum in Klein Offenseth (Landkreis Pinneberg) fünf Punkte, auf die vor allem Familien und Hundebesitzer achten sollten, und warum das gerade jetzt so wichtig ist.

1. Auf den offiziellen Wegen bleiben

Mit den Kindern fernab der Wege die Natur entdecken, oder sich mit dem Hund auf einen abenteuerlichen Streifzug durch das Unterholz begeben – all das macht jetzt an warmen Sommertagen besonders viel Spaß. Für die Wildtiere bedeutet das allerdings enorm viel Stress. Finn Ankersen ist Jäger in einem Naherholungsgebiet im Hamburger Süden. Er erklärt: „Seit dem Beginn der Pandemie sind auch in meinem Revier vermehrt Familien mit Kindern und Hundebesitzer unterwegs, die immer mal wieder die Wege verlassen. Für die Wildtiere ist das kritisch, weil das ein Eindringen in ihre Welt bedeutet. Sie fühlen sich gestresst und sind beunruhigt. In der aktuellen Brut- und Setzzeit (immer vom 1. April bis 15. Juli) führt das nicht selten zum Verlassen der Jungtiere oder Nester, die so zum Beispiel für Fressfeinde freigegeben werden.“ Um dem vorzubeugen, sollten Ausflügler und Gassigänger daher immer auf den offiziellen Wegen bleiben.

Dem Weg entlang anstatt der Nase nach – diese Familie macht den Tieren zuliebe alles richtig und hat trotzdem jede Menge Spaß dabei.

2. Picknick-Ausflüge vorher planen

Bereits in den Corona-Frühlingsmonaten fiel Tierschützern immer öfter auf, dass gerade Familien in der Natur gepicknickt haben – und das meistens an Orten, die dafür nicht zulässig waren. Im Sommer Tendenz steigend. „Dabei ist das Betreten von Wiesen und Feldern während der Aufwuchszeit generell verboten.“, erklärt Ankersen.
Wer erwischt wird, erhält eine Verwarnung und der Platz muss geräumt werden. Dass das nicht immer positiv ankommt, hat auch Ankersen schon oft erlebt. Dazu sagt er: „Als Jäger wird man da leider oft missverstanden. Man möchte die Leute ja nicht ärgern, sondern viel mehr das Wild in seinem Revier schützen. Es kann und es soll auch gepicknickt werden, aber eben nur dort, wo es offiziell erlaubt ist. Als Ortskundiger schlage ich den Ausflüglern daher zum Beispiel auch immer Alternativen vor.“ Damit es jedoch gar nicht erst zu einer Verwarnung kommt, hilft eine gute Planung vorab. Sobald das Ausflugsziel bekannt ist, können direkt offizielle Picknickplätze recherchiert werden. Wer dazu vorher keine Zeit mehr hatte, kann diese gegebenenfalls auch vor Ort per Smartphone heraussuchen und los gehts.

Unterwegs im Jagdrevier: Finn Ankersen mit seinen beiden Parson Russel Terriern. Foto: privat

3. Abfälle mitnehmen

Mit der gestiegenen Anzahl an (Familien-)Ausflüglern, stieg während des Corona-Frühlings auch die von ihnen hinterlassene Abfallmenge in den Naturschutzgebieten. Eine Problematik, die sich auch durch die Sommermonate ziehen könnte. Dabei ist das Liegenlassen der Abfälle nicht nur für die Umwelt schädlich, sondern kann für manche Tiere sogar den Tod bedeuten. Einige Lebensmittel und Gewürze, wie Avocados, Schokolade, Knoblauch und Bärlauch, sind zum Beispiel pures Gift für viele Wildtiere, aber auch Plastik und andere schädliche Abfallarten landen nicht selten mit bösen Folgen im Verdauungstrakt der Tiere. Deshalb gilt: Wer in der Natur unterwegs ist, sollte seine Abfälle auch wieder mitnehmen. Damit das problemlos möglich ist, ist es sinnvoll, immer einen Müllbeutel dabei zu haben und diesen im Anschluss in entsprechenden Abfalleimern zu entsorgen. Letzteres gilt übrigens auch für volle Hundekotbeutel.

4. Den Hund unter Kontrolle behalten, Leinenpflicht einhalten

Zum Schutz der Wildtiere, aber auch zum Schutz des eigenen Hundes selbst, empfehlen Ankersen und Christian Erdmann, den geliebten Vierbeiner an der Leine zu führen. Andernfalls kann es dazu kommen, dass er sich auf Beutezug begibt und das Wild jagd. Was das für die Wildtiere bedeutet, erklärt Ankersen: „Für die Tiere ist ein wildernder Hund der pure Stress. Bestes Beispiel sind dafür zur Zeit die weiblichen Rehe (Ricken), die ihre Kitze setzen. Wird eine tragende Ricke von einem Hund aufgescheucht oder gar gehetzt, droht eine Fehlgeburt oder sie bricht vor Erschöpfung zusammen und stellt eine leichte Beute dar. Was einige Besitzer dabei oft nicht wissen: Werden wildernde Hunde auf frischer Tat von Jägern ertappt, kann das für sie dramatisch enden.“ 

Damit spielt Ankersen auf das Bundesjagdgesetz § 23 an. Darin heißt es unter anderem, dass Jäger zum Schutz des Wildes in ihrem Revier das Recht haben, Haustiere zu erschießen, wenn der Tatbestand der Wilderei erfüllt wird. „Wie Jäger das im einzelnen regeln ist allerdings ganz unterschiedlich.“, sagt Ankersen. „Ich persönlich erschieße keine Haustiere, denn das Problem ist in den meisten Fällen der Halter, der ignorant oder unachtsam ist. Außerdem weiß ich als Vater von zwei Töchtern, die selbst eine Katze haben, wieviel emotionale Bindung an so einem Haustier hängt. In anderen Revieren wird das aber durchaus anders gehandhabt.“ Daher könne er jedem Hundebesitzer auch zum Schutz des eigenen Hundes nur empfehlen, sich an die Leinenpflicht zu halten.

Dass wildernde Hunde aufgrund der nicht erbrachten Leinenpflicht für die Wildtiere während der Coronazeit durch den Anstieg an Gassigängern in der Natur vermehrt zum Problem wurden, zeigt auch die gestiegene Fallzahl im Wildtier- und Artenschutzzentrum. Zusammen mit seiner Frau leitet Christian Erdmann dieses in Klein Offenseth-Sparrieshop (Landkreis Pinneberg) und berichtet: „Die Thematik um wildernde Hunde ist natürlich nicht neu. Allein bei uns werden deshalb jährlich über 100 verletzte Tiere aus Hamburg und Umgebung abgegeben. In diesem Jahr werden wir aber mit großer Sicherheit einige mehr zählen. Das zeigt schon die bis dato gestiegene Anzahl abgegebener Tiere in den Monaten März bis Mai im Vergleich zu den Vorjahren.“ Zudem habe sich auch die Anzahl an Anrufen im Zusammenhang mit wildernden Hunden erhöht. Umso dringender sein Appell: „Hunde anleinen und ihnen den nötigen Auslauf auf kontrollierten Hundespielplätzen bieten.“

Doch was tun, wenn der vierbeinige Liebling trotz Leine einmal abgehauen ist? Dann rät Erdmann:Ruhe bewahren und den Hund suchen gehen. Am besten auch gleich das nächstgelegene Tierheim anrufen, falls er dort gemeldet oder abgegeben wird.“ Da der freilaufende Hund zudem eine Gefahr für den Straßenverkehr bedeuten könne, solle zusätzlich die Polizei informiert werden. 
Wer ihn außerdem in einem Tierregister, wie zum Beispiel Tasso registriert hat, ruft am besten auch da an, um den vermissten Hund hoffentlich schnell wiederzufinden.

Christian Erdmann vom Wildtier- und Artenschutzzentrum mit einem geretteten Kitz auf dem Arm, Foto: Wildtier- und Artenschutzzentrum gGmbH

5. „Hände weg von jungen Wilden“

Wird beim Familienausflug oder Gassigang ein vermeintlich verlassenes Jungtier gefunden, gilt als erstes: nicht anfassen, nicht mitnehmen. Stattdessen rät Erdmann, zunächst den Jagdpächter oder die nächst gelegene Wildtierauffangstation telefonisch zu kontaktieren und die Situation zu schildern. Dazu erklärt er: „Bei einem mutterlosen Jungtier gilt es, erst einmal zu prüfen, ob es tatsächlich verwaist ist. Denn einige Wildtierarten wie Rehe und Feldhasen lassen ihren Nachwuchs oft über mehrere Stunden alleine, um keine Aufmerksamkeit auf sie zu lenken.“, erklärt er.

„Sollte das Jungtier dann tatsächlich Hilfe benötigen, nehmen Wildtierstationen, wie wir es sind, sich seiner an, pflegen es gesund und wildern es nach der Rehabilitation möglichst wieder aus. Finanzielle Unterstützung erhalten wir dabei von der VIER-PFOTEN-Stiftung für Tierschutz, ohne die wir unsere Arbeit gar nicht wuppen könnten.“, so Erdmann. Was beim Fund eines verletzten oder vermeintlich verwaisten Tieres beim Wildtier- und Artenschutzzentrum jedoch beachtet werden sollte: „Bei uns ist es so, dass uns die Tiere gebracht werden müssen, da wir zusätzlich zu der aufwendigen Versorgung in der Auffangstation keine Kapazitäten für einen Fahrdienst haben. Wir beraten jedoch telefonisch individuell und erklären, wie auch ein Laie ein Tier gegebenenfalls bergen und transportieren kann.“

Weiter berichtet er, dass invasive Arten, wie Waschbären, Marderhunde und Nutrias, aber auch Wildschweine, nicht wieder ausgewildert werden dürften. Sie würden an zoologische Einrichtungen weitergegeben werden, wobei sich die Vermittlung oft schwierig gestalte. Nicht mehr wildbahntaugliche Tiere würden zudem in der Regel eingeschläfert oder an geeignete Pflegestellen abgegeben werden, wenn eine Dauerhaltung artgerecht möglich und vertretbar sei. Mit Blick auf diese Konsequenzen laute die Devise daher: Hände weg von jungen Wilden!

Päppeln eines Eichhörnchen-Babys in der Auffangstation, Foto: Wildtier- und Artenschutzzentrum gGmbH

Ihr habt ein verletztes Wildtier oder ein möglicherweise verwaistes Jungtier gefunden und wisst nicht weiter? Dann könnt ihr auch das Wildtier- und Artenschutzzentrum (Am Sender 2, 25365 Klein Offenseth-Sparrieshoop) anrufen. Die Mitarbeiter beraten euch dann gern bei der weiteren Vorgehensweise.

Die Rufnummer lautet: 04121-4501939.

Wer das Wildtier- und Artenschutzzentrum mit einer Spende unterstützen möchte, kann diese gern auf das folgende Spendenkonto überweisen:
IBAN:
DE23 2019 0003 0060 0389 00
BIC:
GENODEF 1HH2

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